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 Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht

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Nicole63
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BeitragThema: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 12:36    © Nicole63

Hallo,

meine Oma leidet nun schon seid fast 2 Jahren an Demenz. Sie lebt zusammen mit meinem Opa in Haushalt - was für meinem Opa alles andere als leicht ist. Es wird zunehmend schwerer für Ihn. Leider haben wir aus der Familie keine Untersützung. Ich, als Enkelin, versuche immer mein Bestes zu geben, aber leider reicht das manchmal einfach nicht aus. Wir haben in kürzester Zeit schon die Pflegestufe II ohne Probleme durchbekommen. Meine Oma kann schon seid langem nicht mehr sprechen - es kommt nur eine gewaltiger Schrei aus Ihr. Sad Sie ist komplett Inkontinent. Es geht immer wieder bergab mit Ihr. Nun zu meiner Frage: Da sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann - braucht sie einen Betreuer. Reicht dort eine Vorsorgevollmacht ohne Notar (haben wir) aus oder muß doch der Weg zum Amtgericht gemacht werden um über sie zu entscheiden?

Ich wäre über Antworten sehr dankbar. cheers
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Ulli52
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BeitragThema: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 13:56    © Ulli52

Hallo Nicole welcom , vielleicht hilft dir das

Gesetzliche Betreuung - Was heißt das?
Das Betreuungsgesetz
Bei der Betreuung handelt sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,2 Millionen Bürger betroffen.
Wie kommt es zu einer Betreuung?
Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht). Hier können der Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Für einen körperlich behinderten Menschen darf eine Betreuung, solange er seinen eigenen Willen noch bekunden kann, nur auf dessen eigenen Antrag gestellt werden. Hilfestellung hierzu geben die Allgemeinen Sozialen Dienste, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie fachkundige Rechtsanwälte.

Im Falle einer Betreuungseinrichtung wird diese zunächst für ein halbes Jahr eingerichtet (vorläufige Betreuung). Dann wird erneut überprüft, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Endgültige Betreuungen werden vom Vormundschaftsgericht nach sieben Jahren wieder überprüft. Betreuungen können - auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuer - jederzeit wieder aufgehoben werden.
Wer wird Betreuer?
Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden oder nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte sein. Bundesweit werden etwa 75 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern übernommen.
Umfang der Betreuung
Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden.

Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist.

Diese Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Anlegung eines Vermögensverzeichnisses, Rechungslegung, Berichterstattung).

Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden.
Kontrolle der Betreuer
Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Dritte oder Angehörige haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Beschwerden beim Vormundschaftsgericht einzureichen. Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen.

Rechtliche Hilfe erhalten die Betreuten und Angehörigen bei fachkundigen Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde.
LG Ulli winke

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Nicole63
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 14:21    © Nicole63

Hallo...

vielen lieben dank für den ausführlichen Beitrag. Mich würde interessieren, ob diese Vorsorgevollmacht ausreicht um z. B. beim Arzt anordnen zu können "dies und dies wird nun gemacht", ohne das es notarielle beglaubigt worden ist?! Denn dann müssten wir den ganzen Papierkram übers Amtgericht ja gar nicht erst machen.

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Biggi
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 14:37    © Biggi

Liebe Nicole,
herzlich Willkommen bei uns im Forum. rose

Schön, dass du dich als Enkelin um die Oma sorgst.

Leider kann ich dir das nicht genau sagen. Mein Mann ist Betreuer bei seiner Mutter von Anfang an.

Aber ein anderer lieber Fori weiss das bestimmt. Oder der Hausarzt müsste es auch wissen.

Ich hoffe, du fühlst dich wohl bei uns. nickend

LG Biggi

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BeitragThema: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 14:40    © Ulli52

Hallo Nicole, die Betreuungsbescheinigung vom Amtsgericht genügt beim Arzt .
LG Ulli winke

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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 14:55    © sylvia

welcom liebe Nicole.
Hoffe Du fühlst Dich in unserer Runde wohl.

LG Sylvia

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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 15:14    © Babsi55

Beim Arzt und im Krankenhaus reicht eine Vorsorgevollmacht, für Bankgeschäfte allerdings nicht.
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christina
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 15:48    © christina

Hallo,

ich habe in Mai 2010 meine Mutter im Krankenhaus gehabt da wollte ich das eine Darm Spiegelung gleichzeitig gemacht werden sollte, aus diesen Grunde lief es bei uns so das wir auf einmal eine
Betreuungsvollmacht brauchten.

Nun auf jeden Fall läuft es jetzt bei uns so ab genau am 29.09 hat meine Mutter eine Anhörung beim Richter da fahre ich mit ihr hin, ich habe ein Antrag gestellt das ich die alleinige Betreuung meiner Mutter bekomme, ich bin deswegen auch beim Fachanfall für Sozialrecht gewesen, er hat ein Brief geschrieben ein Antrag das ich gerne die Betreuung meiner Mutter übernehmen möchte, das kann man wirklich ohne Anwalt auch schreiben, damals wusste ich das nicht, die fast 180 Euro hätte ich mir Sparen können.

Eine Sozialarbeiterin die von Amtsgericht kam und ein ersten Eindruck und Gutachten für Gericht
geschrieben hat, war vor ca. 10 Wochen bei uns. Auch ein Medizinischer Gutachter / Arzt auch von Amtsgericht beauftragt war auch schon bei uns.


Mittlerweile habe ich gehört das es wahrscheinlich fast immer so hinaus läuft wenn man nicht zu vor eine Handschriftliche Patientenverfügung / Betreuungsverfügung als die Betroffene noch völlig Ok war geschrieben hat das kann ohne Anwalt sein aber muss Handschriftlich sein und das war bei uns nicht ich hatte mit PC und nur Unterschrift von ihr als Handschrift.

Ich gehe davon aus und hoffe auch das ich die alleinige Betreuung bekomme, bin mal gespannt
auf nächste Woche :-)


Ich denke mal Nicole wenn deine Oma Handschriftlich und der Datum stimmt das da noch gemacht hat dann würde ich einfach mal den Arzt danach fragen der müsste das wissen ob ihr
überhaupt noch zum Amtsgericht hin müsst oder doch zum Notar aber ich meine zum Notar bräuchte man nicht.


So das war jetzt auch ganz viel von mir ;-)


LG. Tina :-)

---------------------------

Wie manche sicher bemerkt haben, ich habe jetzt erst festgestellt das mein Beitrag Öffentlich war, deswegen habe ich auch einiges Privates von mir nachträglich gelöscht ich bitte um Verständniss Embarassed


Zuletzt von christina am Do 23 Sep 2010, 22:18 bearbeitet, insgesamt 1 mal bearbeitet
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Gissi
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Do 23 Sep 2010, 18:06    © Gissi

Hallo liebe Nicole,
erst einmal herzlich willkommen im Forum...
So viel ich weiß reichen für einfache Entscheidungen eine Vorsorgevollmacht mit der Unterschrift deiner Oma ohne Notar doch wenn es um Entscheidungen ihres Vermögens geht muß es schon notariell beglaubigt werden...
Man kann sich die Vorlagen als Pdf runterladen hier
Vorsorgevollmacht

Dort runter scrollen
einmal hier
[PDF]
Vorsorgevollmacht - Vollmacht Seite 1 Muster V ollmacht ...


zum ausdrucken...

oder hier
[PDF]
Formular Vorsorgevollmacht - Betreuungsrecht


Auch wenn es pa<ar euro kostet norariell denke ich bist du immer auf der sicheren Seite...

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LG Gissi
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vargen
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Fr 24 Sep 2010, 03:45    © vargen

Hej Nicole,

zuerst - herzliches Willkommen!

Mein Vater hat bis zum Ende sowas nicht gebraucht, der er nur "krebskrank" war und geistig fit. Habe mit meiner Mutter , sie konnte noch halbwegs unterschreiben, eine Vorsorgevollmacht 2007 gemacht, die wurde hier auf unserer Gemeine beglaubigt und ich habe damit meine Mutter aus dem KH rausgeholt und bis zu ihrem Tod ihre Geschäfte verwalteten können. Habe bei uns - jeder kennt jeden - bei Amtsgericht nachgefragt - war okay. Die Vollmacht hatte auch Festlegungen im Hinblick auf KH, etc.

Die Vollmacht, identisch mit dem jetzigen Formular des Bundesministeriums für Justiz, habe ich mir damals ausgedruckt und ausgefüllt und auf der Gemeinde Stempel, dies war es!

Hilft vielleicht??

FG

Frederik

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Nicole63
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Fr 24 Sep 2010, 13:02    © Nicole63

cheers Oh - Ihr seid so super...Vielen lieben Dank...

Dann hoffe ich mal - dass es ausreichend ist. Habe wohl schon mal gehört, wenn es über das Amtsgericht läuft, muß man einen Jahresbericht schreiben. Es geht mir ja lediglich nur darum, wenn mal etwas sein sollte bei Untersuchung ect. das ich bestimmt kann, das soll gemacht werden. Da meine Oma das mit großer Sicherheit das nicht mitmachen wird. Suspect

Tja - das ist alles überhaupt gar nicht so einfach. Man hat sich über sowas noch nie Gedanken gemacht und dann, so langsam, schleicht es sich ein. Jetzt sind bald 2 Jahre vergangen und es ging schnell bergab. Mein Opa fängt nun auch schon an sich zu verändern - und dann wird es zu einen riesig, großem Problem. Daran mag ich noch gar nicht denken. pale


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Nicole63
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Di 05 Okt 2010, 22:09    © Nicole63

christina schrieb:
Hallo,

ich habe in Mai 2010 meine Mutter im Krankenhaus gehabt da wollte ich das eine Darm Spiegelung gleichzeitig gemacht werden sollte, aus diesen Grunde lief es bei uns so das wir auf einmal eine
Betreuungsvollmacht brauchten.

Nun auf jeden Fall läuft es jetzt bei uns so ab genau am 29.09 hat meine Mutter eine Anhörung beim Richter da fahre ich mit ihr hin, ich habe ein Antrag gestellt das ich die alleinige Betreuung meiner Mutter bekomme, ich bin deswegen auch beim Fachanfall für Sozialrecht gewesen, er hat ein Brief geschrieben ein Antrag das ich gerne die Betreuung meiner Mutter übernehmen möchte, das kann man wirklich ohne Anwalt auch schreiben, damals wusste ich das nicht, die fast 180 Euro hätte ich mir Sparen können.

Eine Sozialarbeiterin die von Amtsgericht kam und ein ersten Eindruck und Gutachten für Gericht
geschrieben hat, war vor ca. 10 Wochen bei uns. Auch ein Medizinischer Gutachter / Arzt auch von Amtsgericht beauftragt war auch schon bei uns.


Mittlerweile habe ich gehört das es wahrscheinlich fast immer so hinaus läuft wenn man nicht zu vor eine Handschriftliche Patientenverfügung / Betreuungsverfügung als die Betroffene noch völlig Ok war geschrieben hat das kann ohne Anwalt sein aber muss Handschriftlich sein und das war bei uns nicht ich hatte mit PC und nur Unterschrift von ihr als Handschrift.

Ich gehe davon aus und hoffe auch das ich die alleinige Betreuung bekomme, bin mal gespannt
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LG. Tina :-)

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Hallo Tina,

vielleicht kannst du mir sagen ob dieser Antrag auf Betreuer beim Amtsgericht etwas kostet?

Liebe Grüße

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christina
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Di 05 Okt 2010, 23:05    © christina

Hallo  Nicole,
 
nein das kostet nichts beim Amtsgericht auch braucht man kein Jahresbericht schreiben bez. wir Angehörige nicht.
 
Letzten  Mittwoch der 29.09 war die Anhörung meine Mutter wurde vom Richter befragt ob sie einverstanden ist
das ich die Betreuung übernehmen möchte was Sie bejaht hat, mein Bruder war auch damit einverstanden.
 
Auch würden generell die Verwanden bevorzugt, sagte der Richter zu uns. Ich habe die Betreuung meiner Mutter bekommen. 
 
 
Jetzt was anderes an alle:
 
Als ich am Mittwoch nach Hause kam mit meiner Mutter lag unser Hund so verkrümmt in der ecke, ich musste ihn zum Tierarzt bringen
wahrscheinlich ein Schlaganfall, er wurde eingeschläfert er Krampfte konnte nichts mehr und seine Augen waren nur noch am Zucken
und das über Stunden.
 
Meiner Mutter hat es ganz schwer mit genommen von mir gar nicht zu sprechen, er fehlt uns so.
 
Ich bin gerade erst hier angemeldet habt aber Verständnis das ich nicht Online bin.
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Mi 06 Okt 2010, 14:23    © Biggi

Liebe Tina,
dass mit eurem Hund tut mir Leid. Ich kann nachvollziehen, wie es euch dabei geht. Wir mussten auch schon 2 einschläfern lassen.

LG Biggi winke

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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht   Mi 06 Okt 2010, 17:50    © Gissi

Liebe Christina,
das mit eurem Hund tut mir auch leid,ich kann es nachvollziehen....
umarmung

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