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 Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?

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elli
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BeitragThema: Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? EmptyMo 04 März 2013, 01:24    © elli
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Hallihallo,

ich habe euch im Netz entdeckt und vielleicht könnt ihr mir ja helfen??!!

Es geht um die betagten Großeltern meines Freundes, die bereits beide eine 24-Stunden-Pflege erhalten. Besonders sein Großvater wird zunehmend dementer. Wenn er sich provoziert fühlt oder wütend ist, kann er auch schon mal lauter werden und schimpft herum - wird aber nicht handgreiflich (kann er gar nicht mehr - hat Krücken). Das Verhalten hat er schon länger und von den näheren Angehörigen werden deshalb alle heiklen Themen vermieden - und damit geht es ganz gut bzw. vieles hört man nicht mehr. Vor kurzem gab es einen Zwischenfall mit einem Sohn, der immer nur kurz zu Besuch kommt. Von den näheren Angehörigen war leider keiner dabei, deshalb weiß man nicht, ob sich der Großvater von ihm proviziert gefühlt hat - jedenfalls gab es ein lautes und schimpfendes Wortgefecht im Freien (auch mit Nachbarn als Zeugen). Dieser Sohn ist jetzt der Meinung, sein Vater müsste psychiatrisch/neurologisch begutachtet werden, ob er nicht ins Heim muss - da dieses Verhalten "gefährlich" sei (es ist aber nichts passiert).

 

Meine Frage: Darf ein Sohn alleine entscheiden, ob sein Vater begutachtet wird oder müssen die anderen Kinder auch zustimmen? Einer der Söhne wohnt neben seinen Eltern und kennt diesen Zustand, so wie auch wir - der Großvater war noch niemals gefährlich.

Kennt jemand von euch die rechtlichen Voraussetzungen (Österreich)? Danke für eure Hilfe!!!

lg elli
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BeitragThema: Re: Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? EmptyMo 04 März 2013, 10:51    © Admin
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Hallo Elli

Unsere Astrid hat hier mal in Bezug auf "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger" etwas ins Lexikon gestellt. Dies ist unter folgendem Link zu finden http://demenz.forumieren.de/t3745-vertretungsbefugnis-nachster-angehoriger-osterreich und könnte für deine Frage wichtig zu Wissen sein.






Liebe Grüsse
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? Ursula 

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BeitragThema: Re: Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? EmptyMo 04 März 2013, 11:35    © dirtsa66
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Liebe Elli,

ich bin zwar aus Österreich, aber damit hab ich leider auch keine Erfahrung. Die Vertretungsbefugnis, die Ursula angesprochen hat kannst du über einen Notar in das Vertretungsregister eintragen lassen, damit kann man Angehörige in vielen Lebenslagen auch ohne Sachwalterschaft vertreten, aber ob man jemanden so ohne Weiteres zu einer psychiatrischen Begutachtung verdonnern kann bezweifle ich.

Vielleicht könntest du es aber auch von einer anderen Seite aufziehen:

ist die Demenz bei dem Großvater deines Freundes schon diagnostiziert, oder schließt ihr nur aus seinem Verhalten auf Demenz? Wenn es noch keine offizielle Diagnose gibt wäre es doch nicht schlecht einmal eine Beratungsstelle eines Gerontopsychiatrischen Dienstes aufzusuchen. Ich weiß nicht genau, wo du wohnst, aber bei uns gibt es einen solchen Dienst und sie haben mir sehr geholfen. Dort wird man beraten, egal ob es um medizinische oder rechtliche Fragen geht und es ist auch eine erste Diagnosestellung möglich.

Zu einer solchen Beratung zu gehen heißt nicht eine zwangsweise psychiatrische Begutachtung, die ja für alle einen negativen Beigeschmack hat, sondern, es heißt: wir sehen es ist nicht alles in Ordnung - wir lassen uns beraten, damit müsste sich dann ja wohl auch der Sohn zufrieden geben. Ihr könnt da auch ohne Weiteres erst einmal ohne den Großvater hin gehen. Dort kann man auch helfen die Krankheit besser zu verstehen und umzugehen, so würde auch der Sohn vielleicht ein bisschen besser mit dem verändertem Verhalten seines Vaters zurecht kommen.

ich stell hier einmal einen Link zum gerontopsychiatrischen Zentrum in Graz ein, die haben mir geholfen. Dort siehst du auch, was die so machen. Vielleicht gibt es ja Ähnliches auch dort wo du wohnst (kostet auch nichts, weil von der Stadt gefördert).

http://www.gfsg.at/index.php?page=grazost/gpz

Alles Liebe

Astrid







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BeitragThema: Re: Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? EmptyMo 04 März 2013, 13:07    © Tina
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Hallo Elli,

ich kann dir nur sagen, wie das hier in Deutschland gehen würde.

Eine zwangsweise angeordnete Untersuchung (wäre es ja - gegen den Willen deines Schwiegervaters) könnte der Hausarzt veranlassen. Im Normalfall machen die Hausärzte so etwas aber nicht, sie haben schließlich einen Ruf zu verlieren.

Dafür gibt es bei den Gesundheitsämtern einen sozialpsychatrischen Dienst. Die kommen in solchen Fällen raus, schauen sich die Situation vor Ort an und würden dann zwangseinweisen. Aber: dafür muss schon ein Grund vorliegen! Eine akute Gefahr für andere, oder für deinen Schweigervater selber. Einfache Streitereien, wenn auch heftige, reichen dafür bei weitem nicht aus.

Also: die Söhne selber hätte hier gar nichts zu entscheiden, sie könnten höchstens den Vater beim Gesundheitsamt "melden".






Schöne Grüße von Tina sunny
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elli
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BeitragThema: Re: Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen?
Wer darf eine psychiatrische Begutachtung anordnen? EmptyDi 05 März 2013, 09:55    © elli
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Vielen, vielen Dank für eure wertvollen Infos!! Damit können wir schon so einiges anfangen!

Gut zu wissen ist jedenfalls, dass man das nicht einfach über seinen Kopf hinweg machen kann.

Es wird sich wohl eine Lösung finden lassen ....

Auf jeden Fall - herzlichen Dank an euch alle!

 

Lg elli
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