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 Brauche euren Rat

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Lichtblick
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BeitragThema: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 14:05    © Lichtblick
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Bin gerade recht ärgerlich und ratlos.
Folgendes ist passiert:Letzte Woche habe ich zwei
Einsätze im Altenheim gehabt.Dort betreue ich immer die
gleiche Dame im Auftrag ihrer Angehörigen.Am ersten Termin lief
alles wie bisher ( mit körperlichen Einschränkungen). Beim zweiten
Termin erschrack ich schon beim reinkommen.Die Dame lag im Liegesessel
in einer recht schiefen Lage.Beim Kaffeetrinken muß sie wohl eingeschlafen sein.
Ich konnte sie berühren und ansprechen aber sie reagierte nicht.Selbst die
Angestellten schafften es nicht.Plötzlich sagte einer "Ist die schon tot?
Darauf hin schnappte sich der Pfleger den Sessel und brachte die Dame in ihr
Zimmer.Dort wurde sie ins Bett gelegt und auf Ansprache reagierte sie nur mit
lallen.Ich blieb lange Zeit dort doch der Zustand änderte sich nicht.Ab und zu
kam eine Schwester und guckte nach ihr.Sie meinte die Dame hätte sich am Vortag
mit laufen übernommen uns sie wäre sehr laut und unruhig gewesen.Lt. Personal
"ziemlich stressig.Dieses sagte ich dann den Angehörigen.
Am folgenden Tag war plötzlich alles wieder im normalen Bereich scratch
Angehörige nennen es einen schlechten Tag gehabt zu haben
Diese und ähnliche Vorfälle habe ich im Forum schon geschrieben.
Nun stehe ich wiederholt als unglaubwürdig da.Doch diesesmal habe ich Fotos
gemacht (die später zum Einsatz kommen).
Medis sind nicht verändert worden.
Kein Streit ect,greife nicht in Pflege oder Aktivitäten ein.
Sonder gehe mit der Dame ins Cafe,Einkaufen oder spazieren.Beachte alle Zeiten ect.
Was denkt ihr über diesen Fall ?
Was würdet ihr an meiner Stelle machen?
LG
Lichtblick
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kurt
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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 14:11    © kurt
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Warum wird in einer solchen Situation kein Arzt gerufen?
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Lichtblick
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BeitragThema: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 14:22    © Lichtblick
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Gute Frage Kurt
Ich bin dazu nicht berechtigt und Anweisungen darf ich nicht geben.
Vor ein paar Wochen gab es eine Bewohnerin,die über
Schmerzen klagte und ihren Arzt wollte.Nach 2 Wochen
kam er endlich.Es gab sofort eine Einweisung ins KH.
Eine Woche später verstarb die Frau. Sad
LG
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kurt
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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 14:34    © kurt
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Zitat:
Ich konnte sie berühren und ansprechen aber sie reagierte nicht.Selbst die
Angestellten schafften es nicht.Plötzlich sagte einer "Ist die schon tot?
Darauf hin schnappte sich der Pfleger den Sessel und brachte die Dame in ihr
Zimmer.Dort wurde sie ins Bett gelegt und auf Ansprache reagierte sie nur mit
lallen.



Komische Regelungen habt ihr da. Ich als Laie würde sofort 112 wählen und die fragen was sinnvoll wäre.
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Lena
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Lena

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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 15:18    © Lena
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Liebe Lichtblick,
ao auf Anhieb würde ich sagen...die Frau  war unterzuckert, hat zu wenig getrunken, oder...hatte einen Schlaganfall. Aber wie gesagt..so aus dem Bauch heraus. Das Das Pflegepersonal nicht reagiert, verstehe ich nicht. Und das die Angehörigen da nicht einschreiten. Das PP hätte auf jeden Fall den Notarzt rufen müssen, oder den Hausarzt. Sowas geht garnicht....komisches Heim. Grenzt ja schon an unterlassener Hilfeleistung.

Rede mit den Angehörigen. Sie müssen reagieren, dir sind die Hände gebunden.
Viel Erfolg wünsche ich dir.






Liebe Grüße Lena.
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Ulli
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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptySo 26 Okt 2014, 22:07    © Ulli
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Liebe Lichtblick,

bekommt sie "Bedarfsmedikation"?
Deshalb sind die Medis ja nicht verändert worden. Sie bekommt nur das was auf dem Plan steht.
Aber bei "Bedarf" , sprich Unruhe, eben mehr.

Geben sie dir darüber Auskunft?
Sonst müssen die Angehörigen sich mal die Pflegedoku zeigen lassen. Da muß alles notiert werden.

Liebe Grüße - Ulli
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kurt
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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptyDi 28 Okt 2014, 10:08    © kurt
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Lichtblick schrieb:
Gute Frage Kurt
Ich bin dazu nicht berechtigt und Anweisungen darf ich nicht geben.
Vor ein paar Wochen gab es eine Bewohnerin,die über
Schmerzen klagte und ihren Arzt wollte.Nach 2 Wochen
kam er endlich.Es gab sofort eine Einweisung ins KH.
Eine Woche später verstarb die Frau. Sad
LG

Du bist in dem Heim vielleicht nicht berechtigt aber möglicherweise gesetzlich verpflichtet:

Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung

Jeder Mensch kann rechtlich verpflichtet sein, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es erfordert und die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist. Schon der Notruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann die ausreichende lebensrettende Hilfe sein. Allerdings treffen in besonders kritischen Situationen die professionellen Helfer häufig zu spät ein, wenn nicht bereits der Ersthelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführt.

Allgemeine Pflicht zu helfen

Die allgemeine Hilfeleistungspflicht wendet sich an jedermann; wer nicht hilft; kann zur Verantwortung gezogen werden: in Deutschland nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), in Österreich nach § 95 StGB (Unterlassung der Hilfeleistung), in der Schweiz nach Art. 128 (120) StGB (Unterlassung der Not-hilfe). In Österreich gilt noch zusätzlich eine ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für Beteiligte und Zeugen von Verkehrsunfällen, in Deutschland entspricht dem § 323c StGB die Regelung des § 34 StVO, der aber nur für Beteiligte gilt.

Strafgesetzbuch: § 323c Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Grundvoraussetzung für eine Bestrafung gem. § 323c StGB ist eine Notlage. Darunter ist ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder gemeine Not zu verstehen.

Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht. Es ist nach der Rechtsprechung unerheblich, ob das Opfer den Unglücksfall selbst verschuldet hat.


Ob ein Ereignis vorliegt das erhebliche Gefahren für den Menschen hervorruft oder hervorzurufen droht kann meines Erachtens am besten ein Arzt beurteilen.
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Fussel
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BeitragThema: Re: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptyDi 28 Okt 2014, 20:14    © Fussel
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Gibt es eine Patientenverfügung die eine Behandlung im Notfall begrenzt
oder liegt evtl. eine zum Tode führende Grunderkrankung vor,
die Reanimationsmaßnahmen einschränkt ?

Bei einer chronischen oder malignen Erkrankung im Finalstadium oder bei Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind ist die Reanimation sinnlos. Prinzipiell sollte aber die Reanimation immer begonnen werden, bis die Situation eindeutig geklärt ist.

Eine eindeutige Klärung wäre zb. das Wissen des Heims um den Inhalt der Patientenverfügung oder
der einer zum Tode führenden Erkrankung, die bedeuten würde, daß man das Leiden des Patienten
verlängert oder ein Sterben verlängert.
Der Willen des Patienten ist in dem Fall bindend.
Kann der Patient seinen Willen später nicht mehr selbst äußern und entscheiden die
Verwandten z.b. daß doch noch eine Krankenhausbehandlung stattfinden soll, dann
wird man diesen Patienten sicherlich ärztlich behandeln, auch in ein Krankenhaus einweisen,
dort aber sofern die Patientenverfügung so ausgefüllt wurde, daß sie juristisch korrekt
ist dem Inhalt der Verfügung  zu folgen.

Im Zweifelsfall wird immer wiederbelebt und es finden auch Ersthelfermaßnahmen statt.


Selbst wenn man einen Patienten pflegt der DNR/DNI ( Do not rescucitate/ Do not intubate)
ist, dann bleibt ein übles Gefühl, wenn man keinerlei Wiederbelebungsmaßnahmen
ergreift und mit den Händen in den Taschen daneben stehen muß.

Patienten im Pflegeheim haben in der Regel ein Patiententestament, daß nicht
mit dem Anschauungen der Verwandten übereinstimmen muß.

Ich würde also zunächst nach diesen Unterlagen fragen und wie die Inhalte
des Dokuments lauteten, oder mir die Grunderkankungen anschauen.

Das schlimme an der Situation ist, daß man durch die Reanimations -und Ersthelfermaßnahmen
das Gefühl erhält man sei damit der Herr über Leben und Tod und hätte einen Einfluß
darauf, daß das Leben endlich sein kann.

Bei manchen Erkrankungen wie zb. verschiedenen Tumoren ist es gnädig wenn man
den Menschen an etwas anderem versterben läßt. Dann stellt sich die Frage:
"Muß der Patient an diesem Tumor sterben, oder darf er auch an etwas anderem
versterben ? "

Das hört sich sicherlich ganz furchtbar an und es ist in jedem Fall besser,
wenn man im Vorfeld solche Situationen mit seinen engsten Angehörigen
im Vorfeld bespricht.
Wenn ich die Wahl hätte einfach im Sessel einzuschlafen oder zu ersticken
würde ich persönlich den Sessel wählen.

Bei meinem Vater fiel damals auch die Entscheidung alle lebenserhaltenden
Maßnahmen einzustellen und im letzten Jahr bei der Schwiegermutter
ebenfalls.
Als diese nicht mehr weckbar war, ca 3 Wochen vor ihrem Tod,
entschieden wir ebenfalls, daß keinerlei Maßnahmen mehr ergriffen werden
und daß keiner Notarzt mehr gerufen wird, keine Krankenhauseinweisung
stattfindet. Wir haben uns neben sie gesetzt und waren einfach bei ihr
um sie zu begleiten soweit das möglich war.

Hätte jemand einen Notarzt gerufen, der weder die Patientenverfügung kennt
und auch in der Zeit in der er handeln muß, keinen Einblick in die Krankenakte
und die Verfügung nehmen kann, dann wären wir sehr ärgerlich auf den Menschen
gewesen, der das Leiden der Mutter weiter verlängert hätte.

Es ist niemand verpflichtet in einem solchen Fall einen Notarzt zu rufen,
oder gegen den Willen des Patienten also gegen die Patientenverfügung
zu verstoßen.
Diese Vorgehensweise habe ich mir von einem befreundeten Richter,
als auch vom Vormundschaftsgericht vorher bestätigen lassen.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann war das Verhalten nicht korrekt.

Jedes andere Handhabung würde die Erstellung einer Patientenverfügung
absurd machen, wenn dann im Falle einer Bewustlosigkeit generell gegen
die Verfügung verstoßen würde.

In der Praxis kann das so aussehen, daß die Patientin die Bewustlosigkeit
überlebte und die Krankenhauseinweisung dann von anderem Personal
erfolgte, oder auf Wunsch der Abgehörigen. Ob die Klinik dann später
erfolglose Reanimationsmaßnahmen ergriffen hat, oder aber palliativ behandelte,
kann man aus dem Bericht nicht entnehmen.
Die Patientin könnte sich auch anstatt in einem Hospiz in einem Pflegeheim
befunden haben, weil es für Patienten im Pflegeheim kaum möglich
ist einen Hospizplatz zu bekommen.

Ohne diese Hintergrundwissen kann man den korrekten Ablauf kaum beurteilen.


Ein etwas krasses Beispiel, daß die Situation aber doch verdeutlichen könnte:
Wenige Tage vor seiner Exekution hatte ein zum Tode verurteilter US-Häftling einen
Herzinfarkt erlitten- konnte jedoch reanimiert und gerettet werden.
Jetzt starb der Mann nach mehreren Gift-Injektionen.
Der Gouverneur von Ohio hatte die Hinrichtung aufgeschoben,
damit sich der Häftling erholen konnte



Allerliebste Grüße Christina
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BeitragThema: Brauche euren Rat
Brauche euren Rat EmptyMi 29 Okt 2014, 15:17    © Lichtblick
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Vielen lieben Dank an euch alle,eure Beträge haben mir sehr
geholfen.Einiges wußte ich noch nicht aber durch euch lernt
man nie aus.Tausend Dank an euch umarmung 
Da ich nun eine nicht gerade nette Nachricht erhalten habe von
den Angehörigen,werde ich diese Betreuung morgen beenden.
Immer stehe ich im Ernstfall im Regen und darauf habe ich keine Lust
mehr.Kurt sein Artikel hat mich nur noch bestärkt.So bin ich aus allem
raus und brauche mir später keine Vorwürfe an zu hören falls wieder
solche Ereignisse passieren.
Christina auch dein geschriebenes hat mir diese Entscheidung einfach nur
leichter gemacht.
LG
Lichtblick
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